Das Gespräch hat telefonisch stattgefunden und die Personaler-in war sehr an meine Mitarbeit interessiert weil zu der Zeit gerade ein sehr gut passendes Projekt bei einem Kunden vorhanden war. Der Arbeitsort des Kunden war nicht am Dienstsitz und erforderte Reisetätigkeit und auswärtige Übernachtungen. Erst auf meine Nachfrage zu den Vertragsbedingungen betreffend Reisekosten habe ich erfahren dass die Reisezeiten als Freizeit gelten und nicht vergütet werden. Auch ist keine Ausnahmeregelung möglich. Daraufhin habe ich meine Bewerbung zurückgezogen.